Rechtliche Aspekte
Für klinische Krebsregister bestehen bisher keine eigenständigen gesetzliche Regelungen. Das Sozialgesetzbuch V, § 137, sowie einige Landeskrebsregistergesetze enthalten Absätze, die auf Klinikregister Bezug nehmen (zu Details siehe unter Klinische Krebsregister im Recht).
Ein wichtiges Anliegen des KoQK ist es daher, die Rolle der klinischen Krebsregister für die Qualitätssicherung in der Onkologie durch geeignete rechtliche Rahmenbedingungen zu stützen.
Am 16.06.2008 präsentierte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt gemeinsam mit der Deutschen Krebsgesellschaft, der Deutschen Krebshilfe und der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren den Nationalen Krebsplan. Die besondere Bedeutung des Nationalen Krebsplans für rechtliche Rahmenbedingungen der klinischen Krebsregister ergibt sich aus dem folgenden geplanten Maßnahmenpaket:
- flächendeckender Ausbau der klinischen Krebsregister
- stärkere Vernetzung regionaler klinischer Krebsregister
- stärkere Vernetzung von klinischen und epidemiologischen Krebsregistern
- Rückmeldung der Daten an alle beteiligte Leistungserbringer in Form einer strukturierten, kritischen Ergebnisbewertung
- transparente Darstellung der Versorgungsergebnisse für Kliniken, Ärztinnen und Ärzte, Betroffene und Öffentlichkeit, z. B. in Form von frei zugänglichen Berichten (Internet, Printmedien)
Nähere Informationen finden Sie hier:
Mitteilung des BMG
Anlage des BMG zur Sitzung des KoQK-Lenkungsauschuss am 27.06.2008