Mitglieder
Der Kooperationsverbund Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister ist ein Zusammenschluss von Personen aus Politik (Bund, Länder), Selbstverwaltung, Wissenschaft, Tumorzentren und anderen für Krebskranke engagierten Institutionen, die sich auf Grundlage
- des Beschlusses der 77. Gesundheitsministerkonferenz über den Ausbau der Krebsregister zur besseren Versorgung der Krebskranken in Deutschland vom 18.06.2004
- der Kooperationserklärung vom 01.01.2006
(Kooperationserklaerung_20060101.1.2.b.pdf) - und des gemeinsamen Konzepts von Deutscher Krebsgesellschaft (DKG), Arbeitsgemeinschaft deutscher Tumorzentren (ADT) und Deutscher Krebshilfe (DKH) zur Weiterentwicklung und Neuausrichtung der Tumorzentren von März 2005 ( Konzept_zur_Neuausrichtung_der_Tumorzentren.pdf )
für Qualitätssicherung der onkologischen Versorgung durch klinische Krebsregister einsetzen.
Über Neuaufnahmen entscheiden der Vorsitzende des Lenkungsausschusses im Einvernehmen mit seinem Stellvertreter und dem Koordinator des Kooperationsverbundes. Die Mitgliedschaft im Kooperationsverbund ist beendet, wenn ein Mitglied dem Vorsitzenden des Lenkungsausschusses gegenüber seinen Austritt aus dem Kooperationsverbund erklärt.
Die Versammlung der Mitglieder findet alle 2 Jahr im Rahmen des Deutschen Krebskongresses in Berlin statt.
Mitgliedsantrag als PDF (ausgefüllt an die Geschäftsstelle schicken oder faxen)
Mitgliederliste mit Kontaktdaten (PDF) / Stand Februar 2012